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von Feamorn » Mittwoch 8. April 2020, 16:56
Mit Großveranstaltungen würde ich dieses Jahr auch nicht mehr rechnen, selbst bei Konzerten sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Das ist aus epidemiologischer Sicht einfach ziemlich schwer zu vertreten, also alle "unnötigen" Menschenansammlungen. Ich rechne als nächstes erstmal mit anderen Ladengeschäften, unter ähnlichen Auflagen wie aktuell die Grundversorger. Danach dann irgendwann vielleicht Schulen etc., und dann wird erst einmal geschaut werden, wie sich das auf die Fallzahlen auswirkt. "Normal" wird es (da bin ich mir relativ sicher) erst wieder, wenn wir eine Impfung haben, und das wird dieses Jahr recht wahrscheinlich nichts mehr. Und vorher wird es relativ sicher auch keine Großveranstaltungen geben. (Siehe Ischgl, oder auch nur Heinsberg, sowas ist der beste Brandbeschleuniger für die nächste Welle.) May Thi Nguyen Kim (gehört zum funk Netzwerk der ÖR) hat da vor einer Woche ein ganz gut recherchiertes Video gemacht, wie es weitergehen könnte/müsste. https://www.youtube.com/watch?v=3z0gnXgK8DoSpannend wird auf jeden Fall, wie jetzt die Studien zu den Dunkelziffern ausfallen... @Thread: The Black Dahlia Murder - Verminous
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von Pavlos » Mittwoch 8. April 2020, 17:46
Dass ich dieses Jahr auf meinen KIT-Kuchen verzichten muss, werde ich den Chinesen nie verzeihen.....
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von Eike » Mittwoch 8. April 2020, 17:47
INTO THE ABYSS - "Cosmogonia"
...und wenn das nichts für den Pillamyd ist, dann weiß ich auch nicht weiter.
Verdammt zum Leben...
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von mike » Mittwoch 8. April 2020, 17:52
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von Rüdiger Stehle » Mittwoch 8. April 2020, 18:29
Peter Kubaschk hat geschrieben:Rüdiger Stehle hat geschrieben:Lässt sich schwer vorhersehen. Ich denke, dass spätestens Anfang Mai, wenn bis dahin keine weit gehenden Lockerungen kommen sollten, auch mit größeren Klagewellen zu rechnen ist.
Wenn zum Beispiel jetzt bekannt wurde, dass die Fußballvereine der ersten und zweiten Liga inzwischen den Trainingsbetrieb (unter Abstandsauflagen, versteht sich) wieder aufgenommen haben, wirst du darauf warten können, dass dieses Recht auch Amateurvereine, Fitnesstudios, Lauftreffs usw... für sich in Anspruch nehmen werden, und es wird schwerlich rechtlich wie politisch stichhaltige Argumente geben, den FC Bayern anders zu behandeln als den SC Hinterobergurgelbach oder das Kraftsportstudio Henni Hulk.
Juristisch ist das sehr spannend und ich denke, dass, wenn keine anderen Lösungen gefunden werden, ein Dammbruch droht.
Für internationale Großveranstaltungen wird es natürlich trotzdem schwer, weil ja in aller Welt unterschiedliche Regeln gelten, und die Reisehindernisse dazu kommen, so dass es - abgesehen von den Sicherheitsfragen - natürlich auch logistisch schwer werden dürfte, ein W.O.A. abzuhalten. Aber ich lasse mich das überraschen.
Nun, es ist sehr einfach stichhaltige Argumente zu finden, warum der FC Bayern trainieren darf und der SC Hinterobergurgelbach nicht. Die einen machen ihren Job, die anderen frönen einem Hobby. Schwieriger ist da der Henni Hulk, aber ich bin sicher, dass die ersten Lckerungen genau in diese Richtung gehen, eben unter strengen Auflagen, wie sie die Fußballvereine derzeit auch einhalten müssen.
Das ist eben der Trugschluss, der natürlich kommt, aber letztlich keine Rolle spielen darf, da das Grundrecht der Berufsfreiheit eben - zum Glück! - keinen verfassungsmäßigen Vorrang vor dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der Versammlungsfreiheit, der Vereinsfreiheit und der Freizügigkeit hat, die ebenfalls elementare Grundrechte sind. Und auch ein Amateurverein kann durch die Einstellung der sportlichen Aktivitäten in eine Insolvenz oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wie ein Profiverein auch. Von daher ist das Argument einfach ein Nullargument. Zumal es ja nicht nur um Fußball geht, sondern durchaus auch um Spitzensportler, die aber halt das Pech haben, dass man mit ihrer Sportart kein Geld verdienen kann. Die müssen genauso trainieren wie ein Werner und ein Müller, um ihre Leistung zu halten und ihre Karriere nicht zu gefährden. Und welches Ansteckungsrisiko verursacht z.B. ein Skispringer, der von der Sommerschanze brettert. Der hat im Zweifel deutlich mehr Abstand als die Trainingsgruppe des FC Bayern. Entscheidend darf bei dieser Bewertung nicht sein, ob die beschränkte Tätigkeit einem finanziellen Interesse dient oder einem ideellen Zweck, sondern allein, ob die Beschränkung in dieser Form erforderlich ist, um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, oder ob sie das nicht ist, sprich, ob ein Modus gefunden werden kann, wie diese Risiken minimiert werden können, oder ob der nicht gefunden werden kann. Das nur kann der Maßstab sein, und auch nur so wird eine Grundrechtsprüfung vorgenommen. Ist der Eingriff erforderlich und verhältnismäßig, oder gibt es ein milderes Mittel. Und das gilt in gleichem Maße für einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, wie es für einen Eingriff in die sonstigen Grundrechte gilt. Es gibt zig Sportarten, die selbst im Normalzustand ohne jeglichen Nahkontakt mit anderen Sportlern auskommen. Alle Individualsportarten, alle Sportarten, in denen Solisten durch z.B. ein Netz getrennt sind, etc... kann man alles ohne Weiteres genauso durchführen, wie der FC Bayern sein Training und jeder einzelne seinen Einkauf, mit Abstandsregeln, Mundschutz, desinfizierten Gegenständen, falls solche gemeinsam genutzt werden sollten. Und in dem Moment, in welchem ein Eingriff in ein Grundrecht nicht erforderlich ist, weil der Schutzzweck durch minder schwere Eingriffe erreicht werden kann, ist der Grundrechtseingriff verfassungswidrig, ohne Rücksicht darauf, welches Grundrecht betroffen ist, da es keine Rangfolge der Grundrechte gibt. Damit, dass also lokale Behörden den Profivereinen die Wiederaufnahme des Trainings - unter Auflagen - gestatten, sehe ich tatsächlich zwingend auch einen Anspruch eines Amateurvereins, auf eine Gestattung gleicher Art, denn vor der Verfassung ist die Berufsfreiheit des FC Bayern und seiner Spieler tatsächlich nicht wichtiger als der gemeinnützige Vereinszweck des SV Hinterobergurgelbach oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder. Zum Glück, möchte ich anmerken. Aber vielleicht genehmigt die Gemeinde Hinterobergurgelbach ihrem Verein ja auf entsprechenden Antrag auch sein corona-modifiziertes Training, dann braucht es gar kein Gericht. Bin gespannt, was da kommen mag. Wir werden es bald erfahren.
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von mike » Mittwoch 8. April 2020, 18:51
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von Eike » Mittwoch 8. April 2020, 18:52
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von Chavo89 » Mittwoch 8. April 2020, 20:08
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von Pillamyd » Mittwoch 8. April 2020, 20:48
Eike hat geschrieben:INTO THE ABYSS - "Cosmogonia"
...und wenn das nichts für den Pillamyd ist, dann weiß ich auch nicht weiter.
Sind das die hier? Aufgrund von "Altin Gün" von der ich hier sprach? Klingt auf jeden Fall sehr cool. Werde ich über die Feiertage reinhören. Danke!
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von Rüdiger Stehle » Mittwoch 8. April 2020, 20:50
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