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von Rüdiger Stehle » Mittwoch 27. Mai 2020, 22:18
Pavlos hat geschrieben:Die schönste, da authentischste Covervariante der besten Iced Earth Scheibe ist immer noch die allererste Version: 
Die Version hab ich noch nie in echt gesehen, nur im Internet. Ich glaub ich drucke mir die mal aus. Gibt's aber keine offizielle Version mit dem Artwork, oder? https://www.discogs.com/search/?q=iced+ ... r&type=all
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von Jhonny » Donnerstag 28. Mai 2020, 09:37
Pavlos hat geschrieben:Die schönste, da authentischste Covervariante der besten Iced Earth Scheibe ist immer noch die allererste Version: 
In der Tat ein herrlich obskures Cover!
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von Pavlos » Donnerstag 28. Mai 2020, 13:26
Diese Version wurde damals tatsächlich beim Metal Hammer Review abgedruckt. War vielleicht eine Promo-CD, oder aber, es wurde kurz vor VÖ noch umgeändert....
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von Rüdiger Stehle » Sonntag 17. Januar 2021, 17:42
Pillamyd hat geschrieben:Rüdiger Stehle hat geschrieben: ICED EARTH "Incorruptible" -> Mit besonderem Augenmerk auf die Lyrik.
Warum? Bestehen die aus Verschwörungstheorien?
Eben das will ich ja heraus finden. Vorläufiges Ergebnis: Weitestgehend lässt sich nichts in diese Richtung interpretieren. Jedenfalls nicht direkt oder offensichtlich. Zwischen den Zeilen oder sehr bildlich gesprochen, geht vielleicht 'Seven Headed Whore' in diese Richtung, wobei es ja im Metal (und weit darüber hinaus) ganz grundsätzlich ein beliebtes Thema war und ist, anzudeuten, dass Politik, Kirche und Militär die Menschen zu ihrem eigenen Profit und der Macht wegen manipulieren. Das findet sich auch bei 'Orgasmatron' von Motörhead oder bei 'Masquerade' von Running Wild... und wahrscheinlich 2000 anderen Songs von 500 anderen Bands. Dann haben wir noch 'Defiance', das gerade im Zusammenhang mit der Illustration, eher Widerstand auf der individuellen Ebene fördern soll, insbesondere gegen Mobbing und Unterdrückung. Kann man mit dem heutigen Background natürlich auch politisch interpretieren, wenn man das möchte, aber das kommt so aus dem Song selbst nicht heraus. Für mich soll es Opfer von Mobbing in Schule, Beruf usw... dazu auffordern sich zu wehren. Ferner gibt es mit 'Brothers' einen Song zum Zusammenhalt durch dick und dünn und mit 'Clear The Way' noch ein historisches Heldenepos zur Rolle der "Fighting Sons of Erin - Irish Regiments", die auf Seiten der Union (Nordstaaten, Conncticut) im Bürgerkrieg gegen die Konföderierten gekämpft haben, womit Schaffer einmal mehr (wie auch schon bei "The Glorious Burden" die Unterstellung widerlegt, ein einseitiges Faible für die Südstaaten zu haben. Der Rest ist Mythic Fantasy, menschlische Schicksale und Historismus, wenn man so will. Wikinger gegen Angelsachsen, Piratenfreiheit, Poe'scher Rabenkram, der Verlust eines geliebten Menschen und das Warten auf ihn im Jenseits, verfluchte Azteken-Artefakte und Indianerspirit.
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von Pillamyd » Sonntag 17. Januar 2021, 23:20
Kam den irgendwo das Thema auf, Schaffer würde die Band dazu nutzen seine untragbaren Aussagen kundzutun in Form von Lyrics?
Bin gerade etwas erleichtert, weil ich dann doch die Befürchtung hatte, meine Frage auf deinen Spin der Platte könnte falsch rüberkommen. Das war von mir tatsächlich ernst gemeint. Da muss man ja wohl gerade immer ganz vorsichtig sein.
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von Nils Macher » Sonntag 17. Januar 2021, 23:30
Pillamyd hat geschrieben:Kam den irgendwo das Thema auf, Schaffer würde die Band dazu nutzen seine untragbaren Aussagen kundzutun in Form von Lyrics?
Bin gerade etwas erleichtert, weil ich dann doch die Befürchtung hatte, meine Frage auf deinen Spin der Platte könnte falsch rüberkommen. Das war von mir tatsächlich ernst gemeint. Da muss man ja wohl gerade immer ganz vorsichtig sein.
Also hier im Forum und gerade bei Rüdiger musst du dir wohl kaum Sorgen machen. Nach meinem persönlichen Dafürhalten sind lediglich die Lyrics des SONS OF LIBERTY-Projekts wirklich eindeutig.
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von Pillamyd » Sonntag 17. Januar 2021, 23:35
Wollte einfach nicht, dass das gehässig rüberkommt. Aber du hast recht. Nils Macher hat geschrieben:Nach meinem persönlichen Dafürhalten sind lediglich die Lyrics des SONS OF LIBERTY-Projekts wirklich eindeutig.
Das Projekt hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Habe ich auch nie was gehört davon.
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von Rüdiger Stehle » Sonntag 17. Januar 2021, 23:50
@ Pillamyd:
Gehässig im Bezug auf mich? Ach was, warum denn? So lange mir keiner andichtet, eine unkritische Haltung zu politischen Extremen zu haben, weil ich mir nach wie vor erlaube, eine I.E.-Scheibe zu hören, ist alles gut. Wenn das passieren sollte, dann wird's eng. Aber das habe ich so nicht verstanden, daher ist alles in Butter.
Die SONS OF LIBERTY fehlt mir noch. Scheint gerade recht begehrt zu sein, das Album, aber ich hab da mal bei einem Freund hinein gelesen. Jo, soweit ich mich erinnere, war das schon deutlich politischer als ICED EARTH.
Bei ICED EARTH ist mir in den Lyrics bisher nie politische Agitation aufgefallen, wobei ich halt bis dato auch nie explizit danach gesucht habe. Für manche Menschen ist es ja schon politische Agitation, wenn man patriotische Heldenverehrung im Bezug auf die Gefallenen des Bürgerkrieges betreibt, aber derlei Regungen liegen mir ja eher fern. Ich fand immer, dass bei der "The Glorious Burden" ganz gut herüber gekommen ist, dass das weder eine Parteinahme für eine der Seiten ist, noch eine pure Verherrlichung des Krieges, sondern bei mir kam sowohl das Traumatische an, als auch der Respekt vor den Leuten, die ihr Leben für das gaben, woran sie entweder glaubten, oder was ihnen eben vorgegeben wurde. Dabei ist es natürlich kein Antikriegswerk wie MOTÖRHEADs "1916", weil es die Rolle einzelner Soldaten oder Kommandanten durchaus auch verklärt, aber wie schon gesagt, ich finde derlei Dinge nicht anstößig.
Dass jemand Schaffer ganz direkt unterstellt hat, dass er Iced Earth für solche politischen Messages hergenommen habe, ist mir nicht wirklich aufgefallen. Es fragen sich halt viele, ob und wenn ja ab wann, man eine derart starke Radikalisierung hätte wahrnehmen können, dass man mit seiner Beteiligung an solchen Aktionen hätte rechnen können. Und man hat halt die üblichen Grabenkämpfe, die man immer hat, wenn ein Musiker großen Mist baut... Leute, die ihre Platten verbrennen, Leute, die sie nicht mehr unbefangen hören können, und Leute, denen das alles einfach völlig egal ist. Kann man, soll man, darf man, muss man zwischen Werk und Künstler trennen usw... Das gute alte Karussell, das sich in solchen Fällen immer dreht. Für meinen Geschmack leicht ermüdend, aber was will man machen.
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von Peter Kubaschk » Montag 18. Januar 2021, 01:11
Ich habe gestern einer Freundin erzählt, dass ich jemanden persönlich kenne, der das Capitol gestürmt hat. Als sie mich dann gefragt hat, ob Jon ein Nazi sei, habe ich klar verneint. Ich würde ihn wohl anti-kommunistischen Rechtsextremist nennen. Aber Rüdiger hat Recht, eine politische Agenda konnte ich bei den Lyrics der Band auch nie entdecken.
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von Rüdiger Stehle » Montag 18. Januar 2021, 13:10
Nachdem ich mir andernorts schon die Mühe gemacht habe, die Geschichte mal juristisch zu betrachten, dachte ich, dass es hier vielleicht auch den einen oder anderen Interessieren könnte:
Da ich US-amerikanisches Recht nicht studiert habe, ziehe ich mal einen Vergleich zum deutschen Recht und versuche, so in etwa zu erörtern, was in Deutschland bei dem entsprechenden Vorfall passieren würde.
Wichtig dabei: Wir unterstellen einfach mal, dass es auch zu einer Anklage in allen Punkten des Ermittlungsverfahrens kommt, was ja keineswegs sicher ist (wg. Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip, Unschuldsvermutung):
Hier erst einmal die 6 Deliktsvorwürfe laut FBI:
1) Knowingly Entering or Remaining in any Restricted Building or Grounds Without Lawful Authority 2) Disrupting the Orderly Conduct of Government Business 3) Knowingly Engages in an Act of Physical Violence Against any Person or Property in any Restricted Building or Grounds 4) Violent Entry and Disorderly Conduct in a Capitol Building 5) Engage in an Act of Physical Violence in a Capitol Building 6) Parade, Demonstrate, or Picket in a Capitol Building
Dies wäre in Deutschland in etwa vergleichbar mit diesen Delikten:
1) Hausfriedensbruch § 123 StGB -> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 2) Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans § 106b -> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 3) Landfriedensbruch § 125 StGB -> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren 4) schwerer Hausfriedensbruch § 124 StGB -> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren 5) erneut schwerer Hausfriedensbruch § 124 StGB -> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren 6) Nötigung von Verfassungsorganen § 105 StGB -> Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 10 Jahre, minder schwerer Fall 6 Monate bis 5 Jahre
Wichtig ist nun zu wissen, dass es sich nach deutschem Recht zwar um fünf bis sechs verletzte Strafvorschriften handelt, aber im Wesentlichen nur um eine prozessuale Tat, weil er durch dieselbe Handlung ("das Eindringen ins und Verweilen im Kapitol"), alle Vorschriften auf einmal verletzt hat. Das nennt man Tateinheit (§ 52 StGB) und das bedeutet, dass nur eine Strafe für das gesamte Konglomerat an Rechtswidrigkeiten zuerkannt wird, und die Strafe wird dabei aus dem Straftatbestand entnommen, der von den nachweislich erfüllten Tatbeständen die höchste Strafe vorsieht. Das wäre im vorliegenden Fall - wie immer unterstellt, dass alles nachweisbar wäre, was ihm derzeit vorgeworfen wird (Körperverletzung gehört nicht zum Vorwurf) - der Strafrahmen des § 105 StGB, also grundsätzlich mal 1 - 10 Jahre Haft, wenn das Gericht einen minder schweren Fall annimmt, 6 Monate - 5 Jahre Haft.
Schauen wir uns den Tatbestand mal näher an:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 105 Nötigung von Verfassungsorganen
(1) Wer
1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die konkreten Fragen sind:
Ist der objektive Tatbestand erfüllt?
-> Ich würde sagen: Ja. Ziel des Einmarsches im Capitol war die Einschüchterung der Abgeordneten des Kongresses, um diese dazu zu bringen, den Wahlsieg von Joe Biden nicht zu zertifizieren. Gewalt wurde hierbei von Teilnehmern der Gruppe ausgeübt, und es wurde auch mit weiterer Gewalt gedroht ("Hang Mike Pence!"-Rufe), um die Abgeordneten zu einem gewissen Verhalten zu nötigen.
Ist der subjektive Tatbestand erfüllt (Vorsatz)?
-> Auch hier würde ich sagen: Ja. Wir wissen zwar nicht genau, was sich der Protagonist dabei gedacht hat, und was er konkret wollte, aber er hat sich einem Mob angeschlossen, der erklärtermaßen mit genau diesem Ziel das Kapitol gestürmt hat, einen Gesetzgebungsprozess zu stoppen oder im eigenen Sinne zu manipulieren. Wer sich also in diesem Wissen einem solchen Mob anschließt, der nimmt zumindest billigend in Kauf, dass seine eigene Präsenz diese bedrohliche und nötigende Zielsetzung fördert, wodurch er regelmäßig Mittäter, mindestens jedoch Gehilfe wird.
Gibt es Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe?
-> Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe, Widerstandsrecht) würde ich ausschließen wollen, da es (außerhalb des Trump-Kosmos) keinerlei realistische Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Verfassung und die Republik gegen das eigene Parlament hätte verteidigt werden müssen. Auch einen Erlaubnistatbestandsirrtum (Putativnotwehr, die irrige Annahme es bestehe ein Notwehrrecht) wird man trotz des verschwörungstheoretischen Mindsets nicht annehmen können, da es eben keine Tatsachen gibt, die er hätte irrig annehmen können, um dieses Vorgehen zu rechtfertigen. Es bliebe allenfalls eine Frage der Schuldfähigkeit übrig, wenn etwa ein psychiatrischer Gutachter feststellen würde, das jemand so tief in diese gedankliche Parallelwelt hinein geraten ist, dass er gar nicht mehr in der Lage gewesen ist, die Wahrheit zu erkennen, die Einsicht in die Falschheit des eigenen Tuns zu gewinnen und dieser entsprechend zu handeln. Dahin ist es ein sehr, sehr weiter Weg, und wenn es denn wirklich so wäre, dann würde es zwar zu einer Straflosigkeit führen, aber wohl zu einer Einweisung erst einmal in die geschlossene Psychiatrie. Das nur als Exkurs, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der Fall ist und dass ein Gutachter und ein Gericht das so werten würden. Die werden wohl davon ausgehen, dass Schuldfähigkeit besteht und dass ein Entschuldigungsgrund nicht vorliegt.
Was bedeutet dies für die Strafzumessung?
-> Es gibt, wie man oben sieht, immer einen Strafrahmen, den das Gericht im Einzelfall zu füllen hat, denn der Tatbestand umfasst ja nicht "nur" das bedrohliche und randalierende Eindringen ins Kapitol, sondern auch den Fall, dass etwa jemand droht, eine Bombe im Kapitol zu zünden, wenn die Abgeordneten nicht tun, was er will. Es ist also in diesem ganzen Rahmen von minder schwerem Minimalfall (6 Monate) bis zum schwersten denkbaren Fall (10 Jahre), die für genau diesen Einzelfall richtige Einzelstrafe zu finden. Dazu wird der Richter links aufschreiben, was gegen den Täter spricht, und rechts, was für den Täter spricht (oder umgekehrt).
Für eine harte Strafe spricht: -> Es geht um einen der wichtigsten legislativen Vorgänge der USA, in den hier eingegriffen wurde: Die Bestätigung der Wahl des Präsidenten. -> Es sollte mithin nicht nur eine legislative Einzelfallentscheidung sabotiert werden, sondern der in demokratischen Wahlen dokumentierte Wille des ganzen Volkes für 4 Jahre. -> Es war eine große Anzahl von Aufständischen, die Gefahr, dass der Mob völlig außer Kontrolle gerät, war groß. -> Es kam im Zusammenhang mit dem Aufstand zu Todesfällen und erheblichen Verletzungen auf beiden Seiten, weitere Verletzungen und Todesfälle wurden wohl billigend in Kauf genommen. -> Die Aufständischen dokumentieren ein hohes Maß an demokratiefeindlicher Gewaltbereitschaft. -> Es wurden von Beteiligten erkennbar Waffen getragen, eine grobe Eskalation war daher nicht unwahrscheinlich.
Für eine mildere Strafe spricht: -> Das Stellen bei der Polizei und ggf. ein Geständnis (davon gehe ich beim "Stellen" mal aus). -> Sofern es so sein sollte, eine glaubhafte Reue. -> Möglicherweise die Nichterweislichkeit eigener gravierender Tatbeiträge ("Mitläufertum"), also ggf. kein Beweis für konkrete eigene Gewalthandlungen gegen Menschen oder Sachen -> Möglicherweise keine (einschlägigen) Vorstrafen. -> Als Anwalt würde ich ihm ggf. eine ausführliche öffentliche Entschuldigung, einen Aufruf an die Fans, es ihm nicht nachzumachen, und eine umgehende hohe Spende an eine gemeinnützige Institution für die Bekämpfung von Gewalt, Rassismus und Verschörungstheorien empfehlen. Selbst wenn man ihm eine innerliche Distanz nicht abnehmen sollte, wäre die Wirkung dieses Vorgangs vom Gericht gewünscht. -> Die Tatsache, dass die höchste gewählte Autorität dieses Landes dazu aufgerufen hat, exakt dies zu tun.
Fazit:
Hätte ich nach deutschem Recht über den Fall zu urteilen, bei der Unterstellung, dass sich alles beweisen lässt, was wir derzeit zu wissen glauben, und dass keine nennenswerten erschwerenden oder mildernden Umstände mehr bekannt werden, würde ich wohl zu einem (nicht minder schweren) Fall des § 105 I Nr. 1 Alt. 1 StGB (in Tateinheit mit §§ 106 b, 123, 124, 125 StGB, und ggf. weiteren) kommen; innerhalb dieses nicht minder schweren Falles allerdings ein Strafmaß eher am unteren Rand annehmen, also irgendwo zwischen 1 und unter 2 Jahren. Das könnte in Deutschland gerade noch, je nach Zukunftsprognose und Vorstrafen, zu Bewährung ausgesetzt werden, muss aber nicht. Auch das ist dann wieder vom Einzelfall abhängig.
alias Hugin der Rabe. Ravnen fra steinfjellet. Háv. 38
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Rüdiger Stehle
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